15 May 2026, 18:15

Bayerisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Corona-Schnelltests zurückzahlen

Plakat mit Text und Bildern, das Covid-19-Booster-Fakten bereitstellt, einschließlich Infektionsstatistiken, Virustyp, Risiken und einer Maskenperson-Grafik, die Vorsichtsmaßnahmen betont.

Bayerisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Corona-Schnelltests zurückzahlen

Ein bayerisches Testzentrum muss nach der Verwendung nicht zugelassener Speichel-Schnelltests fast 95.000 Euro zurückzahlen. Die Entscheidung folgt auf eine rechtliche Auseinandersetzung über Tests, die zwischen Dezember 2021 und Mitte 2022 durchgeführt wurden. Das Verwaltungsgericht München urteilte, dass der Betreiber die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt habe.

Das Zentrum nahm im Dezember 2021 seinen Betrieb auf – beauftragt vom Landratsamt Dachau. Von Anfang an setzte es auf einen Speicheltest (AT088/21), der die Mindestanforderungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des Robert Koch-Instituts (RKI) nicht erfüllte, die seit September 2021 galten.

Erst im März 2022 meldete der Betreiber sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) an. Bis April 2022 hatte das Zentrum für vier Monate Testbetrieb bereits rund 95.000 Euro erhalten. Später stellte die KV jedoch fest, dass die Tests nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden waren.

Im August 2023 widerrief die KV den Bewilligungsbescheid und setzte die Servicegebühren sowie Materialkosten auf 0,00 Euro fest. Zwar hatte sich der Betreiber zuvor verpflichtet, die Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV-LE) einzuhalten – doch das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Verwendung nicht zugelassener Testsets, unabhängig von der Absicht, eine unzulässige Leistungserbringung darstelle.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das Verwaltungsgericht München wies die Klage des Betreibers ab und bestätigte, dass die erbrachten Leistungen nicht erstattungsfähig seien.

Mit dem Urteil muss das Testzentrum nun die vollen 95.000 Euro für den viermonatigen Zeitraum zurückerstatten. Die Entscheidung unterstreicht, dass nur Tests, die den Standards von PEI und RKI entsprechen, eine öffentliche Förderung erhalten. Weitere Rechtsmittel wurden bisher nicht angekündigt.

Quelle