Gericht bestätigt: AfD untergräbt Demokratie und diskriminiert Menschen mit Migrationshintergrund
Liesbeth KuhlGericht bestätigt: AfD untergräbt Demokratie und diskriminiert Menschen mit Migrationshintergrund
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die hessischen Behörden die Öffentlichkeit im Jahr 2022 nicht ausreichend über die Observation der Partei Alternative für Deutschland (AfD) informiert haben. Das Urteil unterstreicht Bedenken hinsichtlich der Haltung der Partei zur Demokratie sowie ihrer Behandlung von Menschen mit Migrationshintergrund.
In seiner am Mittwoch verkündeten Entscheidung bestätigte das Gericht, dass die AfD ein „völkisches Volksverständnis“ vertritt. Zudem stellte es fest, dass die Partei die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere von Asylsuchenden, angreift, indem sie diese als ethnisch „fremd“ brandmarkt.
Das Gericht verwies auf konkrete Belege dafür, dass die AfD das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Repräsentanten Deutschlands untergraben will. Dies stelle, so das Gericht, eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Landes dar.
Ferner wies das Gericht auf eine diskriminierende Unterscheidung durch die AfD zwischen deutschen Staatsbürgern mit und ohne Migrationshintergrund hin. Ein früherer Eilantrag der hessischen AfD vom September 2025 war bereits abgelehnt worden, da das Gericht die Einstufung der Partei als „Prüffall“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz bestätigte.
Das Urteil stärkt die Auffassung, dass die Aktivitäten der AfD einer fortlaufenden Beobachtung bedürfen. Die Behörden werden erwartet, die Handlungen der Partei genau zu überwachen. Die Entscheidung untermauert die rechtliche Grundlage, die AfD als potenzielle Bedrohung für die demokratischen Werte Deutschlands zu behandeln.






