Gericht bestätigt Schulverweis wegen unentschuldigter Fehltage in Frankfurt
Malte KrauseGericht bestätigt Schulverweis wegen unentschuldigter Fehltage in Frankfurt
Eine 17-jährige Schülerin hat ihren Rechtsstreit um den Verbleib an einer englischsprachigen Privatschule in Frankfurt verloren. Im Mittelpunkt des Konflikts standen ihre wiederholten unentschuldigten Fehlzeiten, die dazu führten, dass die Schule die Vertragsverlängerung verweigerte. Nach widersprüchlichen Urteilen hat das Oberlandesgericht nun die Entscheidung der Schule bestätigt.
Die Schülerin hatte die Privatschule auf Basis jährlicher Verträge besucht. Im Laufe der Zeit häufte sie eine hohe Zahl unentschuldigter Fehltage an, die über das vertretbare Maß hinausgingen. Trotz mehrfacher Ermahnungen gab ihr Fehlverhalten Anlass zu Zweifeln an ihrem Engagement für den schulischen Erfolg.
Die Schule hatte ihr zunächst die Möglichkeit eingeräumt, Prüfungen nachzuholen, und damit ihre Bereitschaft zur Unterstützung signalisiert. Als es jedoch um die Vertragsverlängerung für das nächste Schuljahr ging, setzte die Einrichtung eine Frist für die erneute Anmeldung. Die Eltern der Schülerin verpassten diese Frist, woraufhin die Schule beschloss, den Platz nicht zu verlängern.
Ein Frankfurter Amtsgericht hatte zunächst zugunsten der Schülerin entschieden und die Schule verpflichtet, sie weiter zu unterrichten. Doch das Oberlandesgericht hob dieses Urteil später auf. Es kam zu dem Schluss, dass die Ablehnung der Schule nicht willkürlich war – angesichts der schlechten Anwesenheitsbilanz der Schülerin und der zusätzlichen Belastung für das Lehrpersonal. Die Richter betonten zudem, dass Privatschulen Vertragsverlängerungen nur dann gewähren müssen, wenn eine Ablehnung unzumutbar wäre.
Das endgültige Urteil bestätigt, dass die Schule berechtigt war, die Schülerin abzumelden. Der Fall schafft einen Präzedenzfall, wonach unentschuldigte Fehlzeiten selbst im privaten Bildungsbereich eine Kündigung des Schulvertrags rechtfertigen können. Die Schülerin muss sich nun für das kommende Schuljahr nach einer alternativen Schulmöglichkeit umsehen.






