Gericht hebt Roger-Waters-Konzertverbot in Frankfurt überraschend auf
Gustav JacobGericht hebt Roger-Waters-Konzertverbot in Frankfurt überraschend auf
Ein deutsches Gericht hat das Verbot des Roger-Waters-Konzerts in Frankfurt aufgehoben, das ursprünglich wegen Antisemitismusvorwürfen abgesagt worden war. Die Entscheidung folgt auf wochenlange juristische Auseinandersetzungen, nachdem lokale Behörden den Auftritt am 28. Mai in der Festhalle untersagt hatten. Kritiker hatten Waters' Unterstützung für die BDS-Bewegung und seine Kritik an der israelischen Politik mit angeblicher judenfeindlicher Hetze in Verbindung gebracht.
Der Streit begann, als die Frankfurter Behörden Waters' Konzert absagten und dabei auf sein "anhaltend israelfeindliches Verhalten" sowie frühere Aufrufe zu einem kulturellen Boykott Israels verwiesen. Die Verantwortlichen beriefen sich zudem auf die historische Bedeutung des Veranstaltungsorts – die Festhalle war 1938 zur Internierung von Juden genutzt worden – als Begründung für das Verbot. Waters reagierte mit einer einstweiligen Verfügung und argumentierte, sein Auftritt propagiere keine nationalsozialistische Ideologie und verharmlose keine historischen Verbrechen.
Das Gericht gab ihm nun recht und stellte fest, dass das Konzert weder nationalsozialistische Verbrechen verherrliche noch verharmlose. Dennoch hatten Politiker Waters zuvor Antisemitismus vorgeworfen, insbesondere wegen seiner Haltung zur israelischen Apartheidpolitik und seiner Unterstützung der BDS-Kampagne. Viele deutsche Politiker lehnen den Begriff "Apartheid" im Zusammenhang mit Israel ab, obwohl ihn internationale Menschenrechtsorganisationen verwenden.
Der Fall wirft auch ein Schlaglicht auf die größeren Spannungen in Deutschland, wo bedingungslose Solidarität mit Israel oft als historische Wiedergutmachung für den Holocaust verstanden wird. Künstler und Aktivisten, die BDS unterstützen oder die israelische Politik kritisieren, sehen sich häufig mit Vorwürfen konfrontiert, wobei solche Äußerungen von Behörden als antisemitisch eingestuft werden. Erst kürzlich wiesen die Kuratoren der Berliner Biennale auf die harte Haltung der Regierung gegen BDS hin, die zu Einschränkungen der künstlerischen Freiheit geführt habe.
Über 35.000 Unterstützer und Dutzende Kulturschaffende hatten eine Petition unterzeichnet, die die Aufhebung des Konzertverbots für Waters forderte. Mit der gerichtlichen Entscheidung kann der Auftritt nun wie geplant stattfinden – doch die Debatten über Meinungsfreiheit und politische Äußerungen in Deutschland bleiben ungelöst.
Das Frankfurter Urteil ermöglicht Waters' Konzert nun doch. Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Konflikte zwischen freier Meinungsäußerung und Deutschlands Politik im Umgang mit Antisemitismus, insbesondere bei Israel-Kritik. Zwar ist der Rechtsstreit beendet, doch die grundsätzliche Diskussion über künstlerische Freiheit und politisches Engagement dauert an.






