Gericht stoppt Linkspartei nach Parkinson-Vorwürfen gegen AfD-Abgeordnete
Liesbeth KuhlGericht stoppt Linkspartei nach Parkinson-Vorwürfen gegen AfD-Abgeordnete
Ein Rechtsstreit zwischen der AfD und der Linkspartei hat nach einem Gerichtsurteil in Rostock eine neue Stufe erreicht. Der Konflikt begann, als ein Abgeordneter der Linken AfD-Politikern vorwarf, seine Parkinson-Symptome während einer Landtagssitzung verspottet zu haben. Das Gericht hat nun Teile der Pressemitteilung der Linkspartei zu dem Vorfall untersagt.
Der Streit eskalierte im April 2025, als der Linke-Politiker Dirk Bruhn behauptete, AfD-Mitglieder hätten in einer Sitzung seine Parkinson-Erkrankung lächerlich gemacht. Die AfD wies die Vorwürfe zurück; der Abgeordnete Thore Stein warf der Linkspartei vor, mit „falschen Behauptungen“ gezielt ihren Ruf schädigen zu wollen.
Dreizehn AfD-Politiker reichten daraufhin Klage ein und beantragten eine einstweilige Verfügung gegen zwei Kreisverbände der Linkspartei. Das Oberlandesgericht Rostock urteilte, dass bestimmte Passagen in der Pressemitteilung der Linken unzulässig in die Persönlichkeitsrechte der AfD-Abgeordneten eingegriffen hätten. Die Richter begründeten dies damit, dass die Linkspartei keine ausreichenden Beweise für Bruhns Vorwürfe vorlegen konnte.
In einer früheren Entscheidung hatte das Gericht den Antrag der AfD teilweise abgelehnt, jedoch gegen eine konkrete Formulierung entschieden. Nun kam es zu dem Schluss, dass die Aussage der Linkspartei weder eindeutig wahr noch falsch sei – mangels Zeugen. Zwar räumte das Gericht ein, dass Politiker einer strengeren öffentlichen Prüfung unterlägen, betonte aber, dass persönliche Beleidigungen dennoch inakzeptabel seien.
Enrico Schult, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD, begrüßte das Urteil als Bestätigung. Die Linkspartei hingegen muss nun Teile ihrer ursprünglichen Pressemitteilung zurücknehmen und darf bestimmte Aussagen nicht wiederholen.
Das Urteil verbietet der Linkspartei, bestimmte Vorwürfe gegen die AfD-Abgeordneten zu wiederholen. Gleichzeitig macht es deutlich, dass persönliche Angriffe ohne Faktenbasis selbst in hitzigen politischen Debatten rechtlich angreifbar sind. Der Fall zeigt die Grenzen zwischen politischer Kritik und übler Nachrede im öffentlichen Diskurs auf.






