23 June 2026, 20:07

Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen erlassen. Das Urteil untersagt dem Magazin, bestimmte Behauptungen zu dem Fall zu veröffentlichen. Die Entscheidung stellt eine Kehrtwende gegenüber einem früheren Gerichtsurteil dar, das die Berichterstattung noch erlaubt hatte.

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Ulmen hatte im April erstmals vor dem Landgericht Hamburg rechtliche Schritte gegen Der Spiegel eingeleitet. Im Mai entschied das Gericht, dass die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe zulässig sei. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat nun Teile dieses Urteils aufgehoben.

Das Gericht verbot Der Spiegel, die Behauptung aufzustellen, Ulmen habe mit KI erzeugte gefälschte Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt und verbreitet. Zudem untersagte es die Veröffentlichung von Zitaten aus einer 50 Jahre alten E-Mail, die Ulmen an seinen Verteidiger geschickt hatte, da der Inhalt zu seinem „höchstpersönlichen Lebensbereich“ gehöre und besonders schützenswert sei. Das Magazin darf jedoch weiterhin über Fernandes’ Vorwürfe wegen körperlicher Gewalt gegen Ulmen berichten.

Der Fall hat eine breitere politische Debatte ausgelöst. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte Pläne an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ zu verschärfen. Auch SPD-Vorsitzende Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang forderten strengere Regulierungen gegen den Missbrauch von KI. Einige konservative Politiker, darunter Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), setzen sich für eine Pflicht zur Verwendung von Klarnamen im Internet ein.

Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass Ulmen das Deepfake-Material erstellt und verbreitet habe. Der Spiegel muss sich nun an die neuen Auflagen halten, darf aber weiterhin über andere Aspekte der Vorwürfe berichten. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen und ethischen Herausforderungen im Zusammenhang mit Deepfake-Technologie und dem Schutz der Privatsphäre.

Quelle