Gericht verurteilt Sparkasse zur Entschädigung nach Girocard-Diebstahl auf dem Postweg
Gustav JacobGericht verurteilt Sparkasse zur Entschädigung nach Girocard-Diebstahl auf dem Postweg
Ein Frankfurter Gericht hat entschieden, dass eine Bank einen Kunden entschädigen muss, nachdem dessen Girocard auf dem Postweg abhandengekommen und für unbefugte Abhebungen missbraucht worden war. Die Richter urteilten, dass zwei Unbekannte fast 220.000 Euro vom Konto des Mannes abhoben, noch bevor dieser die Karte überhaupt erhalten hatte.
Ende Juni 2019 hatte der Kläger bei der Sparkasse ein neues Girokonto eröffnet und nahezu 300.000 Euro darauf eingezahlt. Die Bank schickte die dazugehörige Girocard anschließend per Post an seine Adresse in Frankfurt.
Zwischen dem 30. Juni und dem 27. August 2019 hoben zwei unbekannte Personen in 210 Transaktionen insgesamt fast 220.000 Euro ab. Der Kunde, der sich zu dieser Zeit im Ausland aufhielt, sperrte das Konto erst nach seiner Rückkehr. Über den genauen Versandzeitpunkt der Karte war er nicht informiert.
Ein Landgericht hatte die Entschädigungsklage zunächst abgewiesen. Doch der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hob dieses Urteil auf. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Kläger keine Sorgfaltspflichten gegenüber der Karte verletzt haben könne, da er sie nie in Besitz genommen hatte. Zudem sahen sie keine grobe Fahrlässigkeit auf seiner Seite.
Die Sparkasse hatte einen Teil des Schadens bereits erstattet, weigerte sich jedoch, die verbleibenden 66.000 Euro zu übernehmen. Die Bank kann gegen das Urteil noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Mit dem Beschluss muss die Sparkasse dem Kunden nun den gesamten durch die unbefugten Abhebungen entstandenen Schaden ersetzen. Das Urteil macht deutlich, dass Banken die Verantwortung tragen, wenn Karten auf dem Versandweg verloren gehen und vor der Zustellung missbraucht werden.
