Hamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Beamten-Schutzgesetz
Liesbeth KuhlHamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Beamten-Schutzgesetz
Hamburger Bürgerschaft stimmt über umstrittenes „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ ab
Am 17. Juni soll die Hamburger Bürgerschaft über das hochumstrittene „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ abstimmen. Der Entwurf stößt auf massive Kritik – Gegner werfen der Vorlage vor, sie gefährde grundlegende Freiheitsrechte. Befürworter, darunter die regierenden SPD und Grünen sowie die oppositionelle CDU, halten das Gesetz hingegen für notwendig.
Der Widerstand gegen das Vorhaben wächst. Die Linke kündigte an, eine namentliche Abstimmung zu beantragen, und bezeichnete den Entwurf als „schweren Angriff auf die Grundfreiheiten“. Die Jusos, die Grüne Jugend und der DGB wollen in einer gemeinsamen Pressekonferenz ihre Bedenken äußern. Gleichzeitig kritisieren diese Gruppen den Gesetzentwurf als „nicht streng genug“.
Vergleiche werden zu den „Berufsverboten“ der 1970er- und 1980er-Jahre gezogen. Der Entwurf sieht unter anderem eine Änderung vor, wie der Verfassungsschutz künftig Informationen an die Stadt für Personalentscheidungen weitergibt. Die Koalition wird am 17. Juni weitere formulierungstechnische Anpassungen einbringen.
Gegen den Gesetzentwurf regt sich auch Protest: Das „Bündnis gegen Berufsverbote“ organisiert gemeinsam mit den Gewerkschaften Verdi und GEW eine Demonstration. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, tritt es automatisch am 31. Juli 2031 außer Kraft.
Die Abstimmung am 17. Juni wird über das Schicksal des Vorhabens entscheiden. Bei einer Annahme würde das Gesetz neue Regeln für Einstellungen im öffentlichen Dienst und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden einführen. Durch die automatische Befristung bis 2031 wäre die Regelung vorerst nur vorübergehend gültig – sofern sie nicht verlängert wird.






