19 March 2026, 18:11

Hessen reformiert Feiertagsgesetz – doch das Tanzverbot an Karfreitag bleibt

Eine Gruppe von Menschen in grünen Hemden und schwarzen Hosen tanzt auf einer Bühne während einer St. Patrick's Day-Feier, mit einer Menge, die darunter steht und Gebäuden, Bäumen und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund.

Land will Feiertagsgesetz reformieren - Streit um Tanzverbot - Hessen reformiert Feiertagsgesetz – doch das Tanzverbot an Karfreitag bleibt

Hessens jahrzehntealtes Feiertagsgesetz steht vor einer Überarbeitung. Innenminister Roman Poseck hat Reformen angekündigt, die die Regeln vereinfachen und rechtliche Grauzonen beseitigen sollen, die seit der Einführung des Gesetzes im Jahr 1971 entstanden sind. Allerdings bleibt das langjährige Verbot des öffentlichen Tanzens an Karfreitag bestehen – trotz Forderungen der FDP nach einer Lockerung.

Die geplante Reform wurde im Landtag in Wiesbaden vorgestellt, wo Poseck erläuterte, dass die Modernisierung der Gesetzgebung aus dem Jahr 1971 Bürokratie abbauen und veraltete Bestimmungen klären werde. Ein Entwurf des Vorschlags wird derzeit in den Ministerien geprüft, bevor er in der zweiten Jahreshälfte im Parlament debattiert wird.

FDP-Chef Stefan Naas hatte sich für eine Aufweichung des Tanzverbots eingesetzt und argumentiert, die Regelung sei nicht mehr zeitgemäß. Er schlug vor, Veranstaltungen, die bereits am Gründonnerstag beginnen, auch am Karfreitag fortzuführen. Doch sein Vorstoß wurde von Poseck umgehend als kurzsichtig zurückgewiesen.

Stefan Schneider von der CDU verteidigte die bestehenden Vorschriften und betonte, der Karfreitag besitze als Tag der Besinnung eine "besondere Würde". Er warnte davor, die religiöse Bedeutung des Tages zu schwächen. Der Feiertag, der auf Traditionen aus dem 17. Jahrhundert zurückgeht, gilt in Deutschland als "stiller Tag", an dem laute Feiern zugunsten der Erinnerung an die Kreuzigung Jesu Christi eingeschränkt sind.

Trotz der umfassenden Reformen bleibt das Verbot des öffentlichen Tanzens an Karfreitag unverändert. Die Landesregierung betont die Achtung christlicher Traditionen, auch wenn andere Teile des Gesetzes an die heutige Zeit angepasst werden.

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Die Reform wird ohne Änderungen am Tanzverbot voranschreiten. Die Abgeordneten erwarten eine parlamentarische Debatte noch in diesem Jahr. Die endgültige Fassung des Gesetzes soll sowohl moderne Bedürfnisse als auch langjährige Bräuche berücksichtigen. Das Ergebnis wird zeigen, wie Hessen den Spagat zwischen Tradition und gesellschaftlichem Wandel meistert.

Quelle