Hessen vereinfacht Meldeverfahren für Corona-Starthilfe-Empfänger bis 2025
Gustav JacobHessen vereinfacht Meldeverfahren für Corona-Starthilfe-Empfänger bis 2025
Das Hessische Wirtschaftsministerium und das Regierungspräsidium Kassel haben neue Vereinfachungen für das Meldeverfahren im Zusammenhang mit den Corona-Starthilfe-Zahlungen eingeführt. Die Änderungen sollen die Belastung für Unternehmen und Freiberufler verringern, die während der Pandemie Notfallhilfen erhalten haben. Betroffen von den Meldepflichten sind zahlreiche Branchen, darunter Dienstleistungen, Gastronomie, Einzelhandel und Gesundheitswesen.
Zwischen März und Juni 2020 hatte Hessen die Corona-Starthilfe ausgezahlt, um Unternehmen und Solo-Selbstständige zu unterstützen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie Liquiditätsengpässe hatten. Die Hilfen waren Teil einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land und unterlagen hessischem Recht. Im Rahmen der Nachweispflicht müssen Empfänger nun Berichte vorlegen, um die Verwendung der Mittel nachzuweisen.
Die neuen Maßnahmen erleichtern dieses Verfahren: Fristverlängerungen, zinslose Ratenzahlungen, Stundungen, Erlasse und Aussetzungen von Rückforderungen wurden eingeführt. Ein strukturiertes elektronisches System steht bereit, das Empfängern nach Erhalt ihres Bescheids vier Wochen Zeit für etwaige Rückzahlungen einräumt. Zudem prüfen die Behörden eine Anhebung der De-minimis-Grenze, die derzeit bei 500 Euro liegt.
Stand 22. August 2025 wurden 6.889 Meldungen bearbeitet. In 3.606 Fällen wurde keine Rückforderung verlangt. Das Land muss bis Jahresende einen Abschlussbericht an den Bund übermitteln.
Das überarbeitete Meldeverfahren soll den Verwaltungsaufwand für betroffene Unternehmen verringern. Mit tausenden bereits geprüften Fällen bieten die Änderungen klarere Rückzahlungsmodalitäten und verlängerte Unterstützung. Hessens Abschlussbericht an die Bundesregierung wird bis Dezember 2025 die Ergebnisse des Hilfsprogramms zusammenfassen.






