24 April 2026, 12:13

Hessen will Leugnung von Israels Existenzrecht unter Strafe stellen

Luftaufnahme des Holocaust-Mahnmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin, die ein Gittermuster aus Betonblöcken zeigt, mit Bäumen, Gebäuden und Wolken im Hintergrund.

Hessen will Leugnung von Israels Existenzrecht unter Strafe stellen

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein hat ein neues Gesetz vorgeschlagen, das die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Der Gesetzentwurf zielt auf bestimmte Handlungen und Äußerungen ab. Demnach wäre es verboten, Israels Existenz zu bestreiten, zu seiner Beseitigung aufzurufen oder Parolen wie "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei" oder "Es gibt nur einen Staat: Palästina 48" zu verwenden. Auch visuelle Darstellungen – etwa Landkarten, auf denen Israel nicht verzeichnet ist, oder Abbildungen der israelischen Flagge in einem Mülleimer mit dem Spruch "Haltet die Welt sauber" – würden als Straftatbestände gelten.

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Der Entwurf sieht vor, dass bestimmte Gruppen von der Strafverfolgung ausgenommen bleiben. Ultraorthodoxe Juden, die Israel aus religiösen Gründen ablehnen, wären demnach nicht betroffen. Auch politische Forderungen nach einer Ein-Staaten-Lösung fielen nicht unter das Gesetz.

Sollte der Vorschlag angenommen werden, würde die neue Regelung als Absatz 4 in den Paragrafen 130 des deutschen Strafgesetzbuchs aufgenommen – neben den bestehenden Bestimmungen zu Volksverhetzung und Holocaustleugnung. Bisher ist die Leugnung von Israels Existenzrecht in Deutschland kein Straftatbestand. Der Bundesrat wird am 8. Mai über den Entwurf abstimmen – ein Datum, das symbolisch an die Befreiung vom Faschismus erinnert. Erhält der Gesetzentwurf eine Mehrheit, geht er zur endgültigen Beschlussfassung an den Bundestag.

Das geplante Gesetz würde den rechtlichen Rahmen Deutschlands gegen israelbezogene Hetze erweitern. Bei einer Verabschiedung wären für bestimmte Äußerungen und Bilddarstellungen Haftstrafen und Geldbußen vorgesehen. Die Entscheidung des Bundesrats am 8. Mai wird zeigen, ob der Vorschlag an den Bundestag weitergeleitet wird.

Quelle