28 March 2026, 22:18

Hessen will Untermiet-Regeln verschärfen – mehr Schutz für Mieter:innen geplant

Reihe von Häusern mit Fenstern, Türen, Säulen, Geländern, Stufen und Dächern, umgeben von einem Metallzaun, Gras, Pflanzen und Bäumen unter einem bewölkten Himmel, mit einem Mietschild unten, das die Adresse als 5901 S Elmwood Ave, Chicago 60618 angibt.

Hessen will Untermiet-Regeln verschärfen – mehr Schutz für Mieter:innen geplant

Ein neuer Vorstoß unter Führung des Landes Hessen zielt darauf ab, die Regeln für gewinnorientiertes Untermieten in Deutschland zu verschärfen. Die Initiative soll rechtliche Klarheit schaffen und den Schutz von Untermieter:innen stärken – insbesondere dann, wenn Hauptmieter:innen mit einer Kündigung konfrontiert sind. Behörden betonen, dass der Plan Untermieten nicht verbieten, sondern Missbrauch in einem angespannten Wohnungsmarkt bekämpfen soll.

Der hessische Vorstoß erfolgt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Januar 2026, das Hauptmieter:innen die gewinnbringende Weitervermietung untersagte (Aktenzeichen VIII ZR 228/23). Das Gericht wies damit auf Lücken im geltenden Recht hin, die viele Untermieter:innen schutzlos zurücklassen. Nach dem neuen Entwurf dürften Vermieter:innen künftig keine Untermietverträge mehr zulassen, bei denen Profitinteressen über bezahlbaren Wohnraum gestellt werden.

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Die Initiative sieht zudem eine verbindliche Frist für die Kündigung von Untermieter:innen vor, falls die Hauptmieter:innen ihre Wohnung verlieren. Damit soll Obdachlosigkeit verhindert werden, da Untermieter:innen derzeit kaum Rechte haben, wenn der Hauptmietvertrag endet. Zudem müssten Hauptmieter:innen künftig Vermieter:innen verbindlich über die Bedingungen der Untervermietung informieren – ein Schritt, der für mehr Transparenz sorgen soll.

Trotz des Fokus auf Missbrauch stellte die Justizministerin klar, dass der Entwurf Untermieten nicht pauschal einschränken wolle. Viele solche Vereinbarungen seien nach wie vor sinnvoll und für alle Beteiligten vorteilhaft. Bisher hat jedoch noch kein Bundesland im Bundesrat offiziell Stellung zu dem Plan bezogen.

Der hessische Vorstoß richtet sich gegen Auswüchse in einem ohnehin schon belasteten Mietmarkt, besonders in Großstädten. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, müssten Vermieter:innen und Hauptmieter:innen strengere Regeln bei der Untervermietung einhalten. Die Folgen könnten die Praxis von Untermietverträgen in ganz Deutschland grundlegend verändern.

Quelle