10 May 2026, 16:10

Hubigs Reform soll Opfer häuslicher Gewalt besser vor gewalttätigen Eltern schützen

Plakat mit der Überschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem dünnen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Hubigs Reform soll Opfer häuslicher Gewalt besser vor gewalttätigen Eltern schützen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat strengere Regeln zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vorgeschlagen. Dem Entwurf zufolge könnten Familiengerichte gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern untersagen. Mit der Initiative soll das bestehende Recht gestärkt werden, das Gerichte bereits verpflichtet, Gewalt bei Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen zu berücksichtigen.

Der Reformentwurf räumt Richtern erweiterte Befugnisse ein, um Risiken besser einzuschätzen und bei Bedarf Kontaktverbote zu verhängen. Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, Opfer zu schützen und Kinder in gewaltbelasteten Familien vor Schaden zu bewahren.

Das Justizministerium will mit der Reform bestehende Lücken im Familienrecht schließen. Zwar müssen Gerichte häusliche Gewalt bereits bei Entscheidungen über das Sorgerecht berücksichtigen, die neuen Regeln gehen jedoch weiter: Richter könnten bei konkreter Gefahr für die Sicherheit des Opfers vorübergehende oder dauerhafte Kontaktverbote zwischen einem gewalttätigen Elternteil und seinen Kindern anordnen.

Ein pauschales Verbot ist nicht vorgesehen. Stattdessen sollen Familiengerichte jeden Fall individuell prüfen. Je nach Lage könnten sie auch weniger weitreichende Maßnahmen anordnen, etwa begleitete Umgangsrechte.

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Hubigs Plan baut auf bestehenden gesetzlichen Schutzmechanismen auf, verschärft jedoch deren Umsetzung. Durch klarere Handlungsanweisungen für Gerichte soll das Risiko für Opfer und ihre Kinder verringert werden. Ziel ist es, dass Entscheidungen zu Sorge- und Umgangsrecht die Sicherheit Vorrang vor unbegrenztem Elternzugang einräumen.

Wird die Reform verabschiedet, markiert sie einen bedeutenden Wandel in der Behandlung von Fällen häuslicher Gewalt durch Familiengerichte. Richter erhielten dann schärfere Instrumente, um bei nachgewiesener Misshandlung den Kontakt einzuschränken oder zu verbieten. Die Änderungen sollen einen rechtlich sicheren Rahmen für Opfer und ihre Familien schaffen.

Quelle