Kasseler Energiebeihilfe führt zu juristischem Streit über Sozialleistungen
Malte KrauseJobcenter könnte Kassels einmalige Energiezahlung auf das Bürgergeld anrechnen - Kasseler Energiebeihilfe führt zu juristischem Streit über Sozialleistungen
Eine einmalige Energiebeihilfe der Stadt Kassel aus dem Jahr 2022 hat eine juristische Debatte über Sozialleistungen ausgelöst. Die 75 Euro, die jeder Einwohnerin und jedem Einwohner zur Entlastung der steigenden Energiekosten ausgezahlt wurden, wurden später von den Jobcentern als Einkommen gewertet – mit der Folge, dass einige Empfänger im Anschluss weniger Unterstützung erhielten.
2022 hatte Kassel pro Person 75 Euro verteilt, um die durch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine stark gestiegenen Energiepreise abzufedern. Das örtliche Jobcenter stufte diese Zahlung zunächst als Einkommen ein, wodurch sechs Bezieher von Sozialleistungen im Folgemonat weniger Geld erhielten. Betroffene klagten dagegen und argumentierten, dass die Beihilfe nicht auf ihre Grundsicherung angerechnet werden dürfe.
Der Fall landete vor dem Bundessozialgericht, das entschied, dass es sich bei der Energiebeihilfe tatsächlich um eine einmalige Einnahme handele. Damit hob es ein vorheriges Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt auf. Die Entscheidung berührt jedoch nicht die jüngste Reform des Bürgergelds – Deutschlands universellem Sozialleistungssystem –, die der Bundestag erst im vergangenen Monat beschlossen hat. Die Umsetzung des neuen Systems bleibt für 2027 geplant.
Mit dem Urteil steht fest, dass die Energiebeihilfe von 2022 auf die Sozialleistungen anzurechnen ist. Zwar ist damit der Rechtsstreit geklärt, doch an der für 2027 vorgesehenen Bürgergeld-Reform ändert sich nichts. Die vom Bundestag beschlossene Neuregelung bleibt unverändert in Kraft.