Komponist Peter Ruzicka verklagt GEMA wegen umstrittenem Kulturfördermodell
Liesbeth KuhlKomponist Peter Ruzicka verklagt GEMA wegen umstrittenem Kulturfördermodell
Der Komponist Peter Ruzicka hat rechtliche Schritte gegen die GEMA, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, eingeleitet. Er wirft dem geplanten Reformvorhaben Das neue Kulturfördermodell vor, die Einnahmen und Stimmrechte von Komponisten massiv zu gefährden. Seine Beschwerde liegt nun beim Bundeskartellamt vor.
Ruzickas Klage richtet sich gegen die für den 6. bis 7. Mai 2026 anberaumte Abstimmung der GEMA über die Reform. Er fordert ein sofortiges Missbrauchsverfahren sowie einstweilige Maßnahmen, um die Entscheidung zu blockieren. Laut seiner Eingabe würden die Änderungen das durchschnittliche Jahreseinkommen der Komponisten um 70 Prozent kürzen und damit ihre Existenzgrundlage bedrohen.
Der Komponist argumentiert, dass sinkende Tantiemen aufstrebenden Künstlern das Stimmrecht innerhalb der GEMA entziehen könnten. Zudem wirft er der Gesellschaft vor, gegen Antidiskriminierungsgesetze zu verstoßen. Seine Vorwürfe stützen sich auf Prognosen des Deutschen Komponistenverbandes sowie auf interne Zahlen der GEMA selbst.
Ruzicka betont, die Reform sei irreversibel und nicht ausreichend begründet. Ohne Eingreifen drohe der ernsten Musikkomposition in Deutschland eine existenzielle Krise, warnt er. Die Beschwerde zielt darauf ab, die Abstimmung über die Reform auszusetzen, während die Aufsichtsbehörden die Folgen prüfen.
Sollte der Rechtszug erfolgreich sein, könnte die GEMA gezwungen werden, ihr Fördermodell grundlegend zu überdenken. Das Ergebnis könnte die Struktur von Tantiemen und Mitgliedsrechten für die kommenden Jahre maßgeblich prägen.






