Mieter muss 82.000 Euro zahlen – wegen illegaler Cannabis-Plantage im Mietshaus
Liesbeth KuhlMieter muss 82.000 Euro zahlen – wegen illegaler Cannabis-Plantage im Mietshaus
Ein Gericht hat einen Mieter zur Zahlung von über 82.000 Euro Schadensersatz und Vertragsstrafen verurteilt, weil er in einem gemieteten Haus eine illegale Cannabis-Plantage betrieben hatte. Der Angeklagte hatte die Stromzähler manipuliert, um den hohen Verbrauch seiner Anbauanlage zu verschleiern.
Der Mieter hatte das Haus gezielt angemietet, um dort Cannabis anzubauen. Die Plantage erstreckte sich über fast jeden Raum und nutzte Geräte mit einer Gesamtleistung von 28.900 Watt.
Der Vermieter leitete rechtliche Schritte ein, nachdem er die Manipulationen an den Zählern entdeckt hatte. Das Oberlandesgericht entschied, dass der Mieter für den nicht erfassten Stromverbrauch Entschädigung zahlen müsse. Zudem bestätigte es eine vertraglich vereinbarte Strafe für die vorsätzliche Umgehung des Messsystems.
Der Vermieter schätzte den Verbrauch des Mieters auf etwa 320.000 Kilowattstunden über zwei Jahre. Der Angeklagte räumte lediglich eine Schuld von rund 12.000 Euro ein – basierend auf einer eigenen, deutlich niedrigeren Schätzung. Das Landgericht sprach dem Vermieter zusätzlich 38.000 Euro zu, sodass sich die Gesamtsumme auf etwas über 82.000 Euro belief. Der restliche Teil der Forderung wurde abgewiesen.
Dem Angeklagten bleibt noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen, um die Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof zu beantragen.
Mit dem Urteil muss der Angeklagte den vollen zugesprochenen Betrag zahlen. Die Entscheidung bestätigt das Recht des Vermieters auf Schadensersatz für den manipulierten Verbrauch sowie auf vertragliche Strafen. Sollte der Angeklagte Berufung einlegen, könnte der Fall noch vor ein höheres Gericht gelangen.






