Neue Pflicht: Ab Juni brauchen Websites einen sichtbaren Stornierungsbutton
Malte KrauseNeue Pflicht: Ab Juni brauchen Websites einen sichtbaren Stornierungsbutton
Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue Regelung: Unternehmen müssen auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Stornierungsbutton“ für digitale Verträge einbinden. Die Änderung betrifft alle Online-Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, und soll Verbrauchern die Kündigung von Vereinbarungen erleichtern.
Ab diesem Datum sind Firmen verpflichtet, einen entsprechend beschrifteten Button für digitale Verträge bereitzustellen. Dieser muss genauso leicht auffindbar und nutzbar sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucher Verträge ohne unnötigen Aufwand beenden können.
Die Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten jedoch unterschiedlich erfolgt. In Deutschland ist der Button nun für alle relevanten Verträge zwingend vorgeschrieben. Verbraucher erhalten nach der Stornierung umgehend eine Bestätigung in speicherbarer Form, etwa per E-Mail.
Fehlt der Button auf der Website eines Unternehmens, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Die gesetzliche Standardfrist für den Widerruf bleibt jedoch unverändert bei 14 Tagen – gerechnet ab Vertragsabschluss oder Warenerhalt.
Mit der Neuregelung soll die Kündigung von Verträgen für Verbraucher vereinfacht werden. Unternehmen müssen die Vorgabe bis Mitte Juni umsetzen, andernfalls droht eine Verlängerung der Widerrufsfrist. Die Maßnahme stärkt Transparenz und Nutzerfreundlichkeit bei digitalen Verträgen.






