07 May 2026, 22:11

Preisdeckel für Medikamente bleibt bis 2026 – was das für Patienten bedeutet

Plakat mit der Aufschrift "$160 Milliarden die Menge, die Steuerzahler seit der Verhandlung niedrigerer Arzneimittelpreise durch Medicare sparen werden" mit einem Logo.

Preisdeckel für Medikamente bleibt bis 2026 – was das für Patienten bedeutet

Bundesgesundheitsministerium verlängert Preisdeckel und Rabattpflicht für verschreibungspflichtige Medikamente bis 2026

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Preisobergrenzen und gesetzlichen Rabattverpflichtungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel bis 2026 verlängert. Mit diesen Maßnahmen soll die Kostenentwicklung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzt werden. Allein für das Jahr 2024 beziffern Beamte die Einsparungen auf 2,19 Milliarden Euro.

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Die Entscheidung fällt zusammen mit Anpassungen, die Engpässe bei der Versorgung mit kritischen Medikamenten – darunter Immunglobuline und Kinderarzneimittel – abmildern sollen.

Der Preisstopp und die Herstellerrabatte gelten bereits seit Jahren für Arzneimittel, die von den Krankenkassen erstattet werden. Seit Juli 2018 ermöglicht ein Inflationsausgleichsmechanismus den Pharmaunternehmen gewisse Entlastungen. Dennoch pocht das BMG auf die Beibehaltung dieser Regelungen, um weitere Steigerungen der Zusatzbeitragssätze zu verhindern, die bis 2026 auf bis zu 2,9 Prozent ansteigen könnten.

Ausnahmen gibt es für Unternehmen, die unter übermäßiger finanzieller Belastung leiden. Firmen können von den gesetzlichen Rabatten befreit werden, wenn die Maßnahmen eine unzumutbare Härte darstellen. Zudem sind Verhandlungen über die Preise neuer Medikamente nach §130a Absatz 3a des Sozialgesetzbuchs (SGB V) mit dem GKV-Spitzenverband möglich.

Um Versorgungsengpässe zu bekämpfen, erlaubt das Arzneimittel-Lieferengpassvermeidungs- und -verbesserungsgesetz (ALVVG) eine Erhöhung des Basispreises um bis zu 50 Prozent bei Kinderarzneimitteln und versorgungskritischen Medikamenten. Auch der Preisdeckel für Immunglobuline wurde gelockert, um die kontinuierliche Verfügbarkeit für Patientinnen und Patienten zu sichern.

Die Stabilisierung der Beitragssätze bleibt die zentrale Begründung des Ministeriums für diese Maßnahmen. Ohne sie drohten den Versicherten deutlich stärkere Belastungen durch steigende Gesundheitskosten, warnen die Verantwortlichen.

Die verlängerten Preisregelungen und Rabattpflichten entlasten die GKV weiterhin finanziell. Pharmaunternehmen behalten jedoch die Möglichkeit, in Härtefällen Ausnahmen zu beantragen oder Preisanpassungen vorzunehmen. Die Maßnahmen sollen somit Kostendämpfung und die Vermeidung von Arzneimittelknappheit in Deutschland in Einklang bringen.

Quelle