Prozess gegen 21-Jährigen: Einbruch, Diebstahl und schwere Körperverletzung in Freiburg
Malte KrauseProzess gegen 21-Jährigen: Einbruch, Diebstahl und schwere Körperverletzung in Freiburg
Am 13. Mai 2026 muss sich ein 21-jähriger Marokkaner vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Dem Angeklagten werden Einbruch, Diebstahl und schwere Körperverletzung im Rahmen einer Reihe von Vorfällen im November 2025 zur Last gelegt. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft, während das Gericht die Anklagepunkte prüft.
Die mutmaßlichen Straftaten begannen am 10. November 2025, als der Beschuldigte in Merzhausen ein E-Bike im Wert von etwa 2.000 Euro entwendete. Noch in derselben Nacht soll er durch ein unverschlossenes Badezimmerfenster in eine Wohnung eingedrungen sein und eine Jacke gestohlen haben.
Eine Woche später, am 17. November, soll der Angeklagte am Freiburger Hauptbahnhof einen Mann angegriffen haben. An der Tat waren zwei weitere Personen beteiligt; es kam zur Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Verhandlung beginnt um 9:00 Uhr vor einem Schöffengericht. Die Staatsanwaltschaft wird Beweise vorlegen, die den Angeklagten mit den einzelnen Taten in Verbindung bringen, während die Verteidigung Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Unmittelbar nach der Verhandlung wird kein Urteil erwartet.
Das Gericht wird prüfen, ob der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Straftaten begangen hat. Bei einer Verurteilung drohen ihm empfindliche Strafen nach deutschem Recht. Das Verfahren folgt den üblichen rechtlichen Abläufen bei schweren Straftaten.






