Rechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer bestraft werden
Liesbeth KuhlRechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer bestraft werden
Ein führender Rechtsexperte hat eine Reform der deutschen Gesetze zum Schwarzfahren gefordert. Helmut Frister, Professor für Strafrecht, kritisiert, dass das aktuelle System die Gerichte übermäßig belastet. Er plädiert für Änderungen, damit nur noch schwere Verstöße strafrechtlich verfolgt werden.
Frister wies darauf hin, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Dies sehe er als Beleg dafür, dass die Justiz mit Bagatelldelikten überlastet sei. Sein Vorschlag zielt darauf ab, Strafverfahren auf die schwerwiegendsten Fälle zu beschränken.
2024 betraf jeder achte gemeldete Fall von Schwarzfahren Fernreisen. Frister schlug vor, dass solche Verstöße weiterhin strafrechtlich geahndet werden könnten. Eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs lehnt er jedoch ab.
Der Professor lehnte auch Forderungen ab, Schwarzfahren zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Stattdessen argumentierte er, dass nur verwerfliches Verhalten – wie das gewaltsame Überwinden von Sperren – als Straftatbestand erhalten bleiben sollte. Einfaches Schwarzfahren ohne Täuschungsabsicht rechtfertige keine Strafverfolgung, so Frister.
Sein Hauptanliegen ist, dass das Strafrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte. Die aktuelle Praxis verfehle dieses Prinzip, indem sie geringfügiges Schwarzfahren zu hart bestrafe.
Fristers Reformvorschläge zielen darauf ab, die Gerichte zu entlasten, ohne die Ahndung schwerer Verstöße aufzuweichen. Schwarzfahren im Fernverkehr könnte auch künftig strafbar bleiben. Die Debatte über eine Reform von Paragraf 265a wird voraussichtlich anhalten, während Politiker abwägen, wie sich Durchsetzung und Verhältnismäßigkeit in Einklang bringen lassen.






