Reform des Organspenderechts: Soll Deutschland zum Widerspruchsmodell wechseln?
Carolina SchleichReform des Organspenderechts: Soll Deutschland zum Widerspruchsmodell wechseln?
Eine Gruppe von Abgeordneten fordert eine grundlegende Reform des deutschen Organspenderechts. Bis 2030 soll ein Widerspruchsmodell eingeführt werden, bei dem alle Erwachsenen automatisch als potenzielle Spender gelten – es sei denn, sie lehnen dies ausdrücklich ab. Der Vorschlag dürft im Bundestag eine hitzige ethische Debatte auslösen.
Aktuell gilt in Deutschland die Regelung, dass eine Organspende nur mit ausdrücklicher Zustimmung möglich ist – entweder zu Lebzeiten oder durch die nächsten Angehörigen. Nach der geplanten Reform würde jedoch jeder volljährige, einwilligungsfähige Mensch als Spender gelten, sofern er nicht aktiv widerspricht.
Der Reformdruck wächst, während die Organspenden zwar steigen, die Nachfrage aber weiterhin nicht decken können. Bis Ende Mai 2026 wurden bundesweit 1.405 Organe gespendet – ein Anstieg um 12 Prozent im Vergleich zu den 1.253 Spenden im gleichen Zeitraum 2025. Allein in Berlin stieg die Zahl der Spenderorgane von Januar bis Mai 2026 auf 73 – fast doppelt so viele wie die 39 im Vorjahreszeitraum.
Trotz dieses Zuwachses bleibt das Angebot knapp. 2025 erhielten 3.150 Menschen ein Spenderorgan, während rund 8.200 auf der Warteliste blieben. In Berlin warten derzeit über 400 Patientinnen und Patienten auf ein Organ; bis Ende Mai 2026 wurden in der Stadt knapp 140 Transplantationen durchgeführt.
Das geplante Widerspruchsmodell soll die Spenderzahlen erhöhen und die Wartelisten verkürzen. Sollte der Bundestag zustimmen, wäre dies ein radikaler Wandel in der deutschen Organspendepolitik. Die anstehende Debatte wird zeigen, ob die Reform vorankommt.






