17 April 2026, 00:18

VR Bank Dreieich-Offenbach als "PartnerBank" ausgezeichnet und spendet 1.500 Euro

Plakat mit dem Text "Brauchen die Armen ihre Kinder's Hilfe?" neben passenden Bildern.

VR Bank Dreieich-Offenbach als "PartnerBank" ausgezeichnet und spendet 1.500 Euro

VR Bank Dreieich-Offenbach e.G. als "PartnerBank" der DZ Hyp AG ausgezeichnet

Die VR Bank Dreieich-Offenbach e.G. wurde von der DZ Hyp AG, der Immobilienbank des genossenschaftlichen FinanzVerbunds in Deutschland, zur PartnerBank ernannt. Die Auszeichnung würdigt die herausragenden Vertriebserfolge der Bank sowie ihr langjähriges Engagement für regionale Belange.

Im Rahmen der Ehrung überreichte die Bank einen Spendenscheck über 1.500 Euro an den Kinderschutzbund Westkreis Offenbach e.V., der sich für benachteiligte Kinder in der Region einsetzt.

Marco Macher, Filialleiter der VR Bank Dreieich-Offenbach, zeigte sich stolz über die Verleihung des Titels. Gleichzeitig ist er Vorstandsmitglied beim Kinderschutzbund Westkreis Offenbach e.V., einer Organisation, die bedürftigen Kindern Beratung und Stärkung bietet.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Macher beschrieb sein ehrenamtliches Engagement als persönlich bereichernd. In seiner Funktion als Banker setzt er sich aktiv für Projekte ein, die jungen Menschen in der Region zugutekommen.

Die VR Bank Dreieich-Offenbach e.G. unterstützt den Kinderschutzbund Westkreis Offenbach bereits seit Langem. Die aktuelle Spende von 1.500 Euro knüpft an diese Tradition an und hilft, die Programme der Organisation für Kinder vor Ort zu finanzieren.

Die Auszeichnung als PartnerBank unterstreicht nicht nur die Vertriebserfolge der Bank, sondern auch ihr gesellschaftliches Engagement. Die Spende kommt dem Kinderschutzbund zugute, der damit wichtige Angebote für Kinder in der Region sichern kann. Macher bleibt sowohl in seiner Rolle als Finanzexperte als auch als Fürsprecher für Kindeswohl aktiv.

Quelle