30 March 2026, 16:18

Warum Radfahrer in Deutschland kaum wegen Rasens bestraft werden

Gruppe von Radfahrern in Helmen auf einer Straße mit einem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild, Gebäude und Bäume im Hintergrund unter einem klaren blauen Himmel.

Warum Radfahrer in Deutschland kaum wegen Rasens bestraft werden

Radfahrer in Deutschland müssen Verkehrsvorschriften einhalten – doch die Kontrolle von Geschwindigkeitsüberschreitungen bleibt schwierig

Radfahrer in Deutschland unterliegen denselben Verkehrsregeln wie Autofahrer, doch die Durchsetzung von Tempolimits gestaltet sich bei ihnen als Herausforderung. Zwar gelten die üblichen Bestimmungen, doch die Polizei konzentriert sich eher auf gefährliches Verhalten als auf überhöhte Geschwindigkeit. Ausnahmen gibt es vor allem bei schnellen E-Bikes.

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Radfahrer in Tempo-30-Zonen und Fußgängerbereichen die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten. Sie dürfen nebeneinander fahren, sofern die Straße nicht zu schmal ist oder der Verkehr zu dicht wird – dann müssen sie hintereinanderfahren. Zu schnelles Fahren verkürzt die Reaktionszeit und erhöht die Risiken für Radler und andere Verkehrsteilnehmer.

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Die Überwachung von Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Radfahrern ist schwierig, da die meisten Fahrräder kein Kennzeichen tragen. Die Polizei kann die Geschwindigkeit nur bei Kontrollen oder mit Messgeräten überprüfen. Daher priorisieren Beamte andere Verstöße wie Falschfahren oder das Missachten roter Ampeln.

Eine Ausnahme bilden S-Pedelecs – schnelle E-Bikes, die mehr als 25 km/h erreichen können. Diese müssen ein Kennzeichen führen, was die Geschwindigkeitskontrolle erleichtert. Allerdings hat kein Bundesland zusätzliche schriftliche Regelungen für Radfahrer über die bestehende StVO hinaus eingeführt.

Bei Geschwindigkeitsverstößen drohen Radfahrern dieselben Strafen wie Autofahrern, auch wenn solche Verstöße seltener vorkommen, da die Geschwindigkeiten generell niedriger sind. Die Polizei konzentriert sich weiterhin auf gefährliche Verhaltensweisen statt auf geringfügige Tempoverschreitungen. Das aktuelle System stützt sich auf allgemeine Verkehrsregeln, ohne dass es länderspezifische Vorschriften für Radfahrer gibt.

Quelle