10 May 2026, 20:10

Wie Hindenburgs Flaggenverordnung 1926 die Weimarer Republik spaltete

Karte von Deutschland mit horizontalen Streifen rot, gelb und schwarz auf weißem Hintergrund.

Wie Hindenburgs Flaggenverordnung 1926 die Weimarer Republik spaltete

Der Flaggenstreit der Weimarer Republik erreichte am 5. Mai 1926 einen Wendepunkt. Reichspräsident Paul von Hindenburg erließ die Zweite Flaggenverordnung – einen Versuch, den langwierigen Konflikt um die nationalen Farben Deutschlands beizulegen. Der Schritt folgte auf Jahre der Spannungen zwischen verfeindeten Lagern, die jeweils unterschiedliche Symbole der nationalen Identität unterstützten.

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Im Zentrum des Streits standen zwei konkurrierende Entwürfe: die schwarz-rot-goldene Flagge der Republik und die schwarz-weiß-rote des alten Kaiserreichs. Die Debatte spaltete die politischen Parteien, vertiefte die Gräben und beeinflusste sogar die Präsidentschaftswahl 1925. Hindenburgs Entscheidung sollte die Pattsituation entschärfen – doch sie entfachte den Streit nur von Neuem.

Die Wurzeln des Konflikts reichten bis zum Kompromiss der Nationalversammlung von 1919 zurück. Die Abgeordneten hatten sich auf Schwarz-Rot-Gold als Nationalflagge geeinigt, während die Handelsflagge beide Farbkombinationen vereinen sollte. Doch diese Lösung überzeugte die Hardliner nicht. Bis 1925 hatte sich die Spaltung in zwei Blöcke verfestigt: den Schwarz-Rot-Gold-Volksblock, dem linke und bürgerliche Parteien angehörten, und den Schwarz-Weiß-Rot-Reichsblock, unterstützt von den rechtskonservativen DVP und DNVP.

Edwin Redslob, der Reichskunstwart, erhielt den Auftrag, die künstlerischen Symbole des Reiches zu vereinheitlichen – einschließlich einer gemeinsamen Flagge. Doch seine Bemühungen brachten kaum Annäherung. Die Rechte sah in Hindenburgs Wahlsieg 1925 eine Chance, die vollständige Rückkehr zu den kaiserlichen Farben durchzusetzen. Ihr Druck führte zur Zweiten Flaggenverordnung, die vorschrieb, dass deutsche Vertretungen außerhalb Europas beide Flaggen hissen mussten.

Hindenburg hatte versucht, mit einem offenen Brief die Gemüter zu beruhigen und zu einem verfassungskonformen Kompromiss aufzurufen. Doch die Verordnung setzte Kanzler Hans Luther Kritik von allen Seiten aus. Die nun fest vereinten Links- und Zentrumsparteien, die hinter Schwarz-Rot-Gold standen, werteten den Schritt als Zugeständnis an reaktionäre Kräfte. Selbst die Kommunisten, einst gespalten in dieser Frage, schlossen sich der republikanischen Fraktion an – ein Zeichen dafür, wie tief die Umbrüche von 1918/19 die Loyalitäten geprägt hatten.

Die Verordnung von 1926 beendete den Flaggenstreit nicht. Diplomatische Vertretungen hissten weiterhin beide Entwürfe – ein sichtbares Symbol für den ungelösten Konflikt. Die Entscheidung unterstrich den Kampf der Weimarer Republik, ihre demokratische Identität mit den nachwirkenden Symbolen der Vergangenheit in Einklang zu bringen.

Für Hindenburg war der Kompromiss ein Balanceakt. Für seine Kritiker war er entweder ein Verrat an der Republik oder ein unzureichender Schritt, der die alte Ordnung nicht wiederherstellte. Letztlich blieb der Streit um die Farben ein Streit um die Zukunft der Nation.

Quelle