15 April 2026, 22:10

Berliner Gericht verschärft Haftungsrisiken für Apotheken bei Online-Kooperationen

Blauer Hintergrund mit weißer Schrift und Logo mit der Aufschrift "19 Millionen Amerikaner werden geschätzte 400 USD pro Jahr an Arzneikosten sparen".

Berliner Gericht verschärft Haftungsrisiken für Apotheken bei Online-Kooperationen

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin II hat die rechtlichen Risiken für Apotheken präzisiert, die mit Online-Plattformen zusammenarbeiten. Demnach können Apotheken künftig für unzulässige Werbung haften, die von ihren digitalen Partnern betrieben wird. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) warnt, dass Apotheken, die solche Kooperationen fortsetzen, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen – bis hin zum Entzug ihrer Betriebserlaubnis.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Online-Plattform DoktorABC, über die Patienten nach dem Ausfüllen eines Fragebogens rezeptpflichtige Medikamente auswählen können. Das Berliner Gericht entschied, dass Werbung für Arzneimittel, die sich an bestimmte Krankheitsbilder richtet – selbst ohne konkrete Nennung von Wirkstoffen oder Präparaten –, als unzulässige Bewerbung gilt. Dies widerspricht einem früheren Urteil des Landgerichts Frankfurt, das die Praktiken von DoktorABC anders bewertet hatte.

Die AKNR verwies auf ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall Bloomwell, das bestätigt, dass Werbeverbote für gesamte Arzneimittelkategorien gelten, die dieselbe Indikation behandeln. Nach Auffassung der Kammer dürfen Apotheken nicht mit Plattformen kooperieren, die Patienten gezielt an bestimmte Apotheken vermitteln, da dies das Prinzip der freien Apothekenwahl untergräbt.

Die Rechtsabteilung der AKNR wird das aktuelle Urteil nun eingehend prüfen. Geplant sind weitere rechtliche Schritte, um gegen illegale Geschäftsmodelle in der Branche vorzugehen. Die Kammer betont, dass Apotheken auch dann für Verstöße verantwortlich bleiben, wenn sie die Plattformen nicht selbst betreiben.

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Das Urteil verschärft die Pflichten von Apotheken, ihre Online-Partnerschaften zu überwachen. Bei Nichteinhaltung drohen rechtliche Sanktionen oder der Verlust der Betriebserlaubnis. Die AKNR wird sich künftig darauf konzentrieren, diese Standards durchzusetzen, um weitere Verstöße zu verhindern.

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