Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung: 976 Nutzer:innen seit November 2024
Malte KrauseSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung: 976 Nutzer:innen seit November 2024
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts
Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt die Änderung des eingetragenen Geschlechts ohne langwierige Begutachtungen. Bisher haben 976 Menschen das vereinfachte Verfahren genutzt, um ihre offiziellen Unterlagen anzupassen.
Das Gesetz trat Ende 2024 in Kraft und beseitigte damit bisherige Hürden bei der Änderung der Geschlechtseintragung. Nach den neuen Regelungen entfällt für Antragstellende die bisher erforderliche ausführliche Prüfung vor der Aktualisierung ihrer Dokumente. Laut offiziellen Angaben haben bereits 976 Einwohner:innen von dem vereinfachten Verfahren Gebrauch gemacht.
Die Mehrheit der Änderungen betraf Erwachsene, wobei etwa 40 Fälle Minderjähriger verzeichnet wurden. In der jüngeren Gruppe überwiegt der Wechsel von weiblich zu männlich. Die Landesregierung bestätigte zudem vier Fälle, in denen Personen nach einer ersten Anpassung erneut ihren Geschlechtseintrag änderten.
Zwischen zwei Änderungen ist eine Wartefrist von einem Jahr vorgeschrieben. Der Fachverband der Standesämter hat die Reform bewertet und ihre Auswirkungen als weitgehend positiv beschrieben.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Aktualisierung des Geschlechtseintrags in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Zwar haben vor allem Erwachsene das neue Verfahren genutzt, doch auch eine kleinere Zahl Minderjähriger hat davon Gebrauch gemacht. Das Gesetz lässt Flexibilität zu – etwa für eine zweite Änderung nach Ablauf der Frist –, wobei solche Fälle bisher selten sind.






