Haushaltskrise in Siegen-Wittgenstein: Kreistag scheitert – und jetzt?
Carolina SchleichHaushaltskrise in Siegen-Wittgenstein: Kreistag scheitert – und jetzt?
Kreistag Siegen-Wittgenstein steckt nach gescheitertem Haushalt 2026 in der Sackgasse
Am Freitag kam der Kreistag Siegen-Wittgenstein nach einer sechsstündigen Marathonsitzung nicht über die Verabschiedung des Haushalts für 2026 hinaus – die CDU zog ihren Entwurf zurück, sodass der Kreis nun ohne finanziellen Rahmen dasteht. Ohne bewilligten Haushalt sieht sich die Kommunalverwaltung mit akuten Liquiditätsengpässen konfrontiert und verliert die Steuerungsmöglichkeit über Ausgaben.
Der Eklat folgte auf eine hitzige Debatte um einen CDU-Vorschlag, der vorsah, alle offenen Stellen einzufrieren – mit Ausnahme der Notfalldienste. Landrat Andreas Müller (SPD) hatte gewarnt, dass davon 108 Positionen betroffen wären. Doch das Vorhaben scheiterte an rechtlichen Bedenken: Die Maßnahme überschritt die Kompetenzen des Kreistags.
Da nun auch keine Personalplanung vorliegt, kam der gesamte Haushaltsprozess zum Erliegen. Die Überziehungsmöglichkeiten des Kreises sind nahezu ausgeschöpft, die verbleibenden Mittel reichen nicht bis zur nächsten Sitzung im Juni. Um eine Finanzkrise abzuwenden, muss die Kämmerin nun mit Banken verhandeln und beim Regierungsbezirk Arnsberg Notfallhilfen beantragen.
In der Sitzung wurde zwar auch über Fördermittel für neue Wanderrouten und lokale Projekte diskutiert. Doch ohne Haushalt muss der Kreis vorläufig in einer "vorläufigen Haushaltsführung" agieren – und kann nur bestehende Verträge bedienen. Kommt bis Juni keine Einigung zustande, kann die Bezirksregierung Arnsberg eingreifen und einen Haushalt oktroyieren – was die Gestaltungsmacht der lokalen Vertreter weiter schwächen würde.
Die Blockade bei der Haushaltsverabschiedung stellt Siegen-Wittgenstein vor ernste Probleme: Ohne neue Mittel oder Personalplanung drohen Verzögerungen bei essenziellen Dienstleistungen und Projekten. Die Junisitzung wird entscheidend sein – entweder gelingt den lokalen Verantwortlichen die Rückkehr zur finanziellen Handlungsfähigkeit, oder die Kontrolle geht an die übergeordnete Bezirksregierung über.






