23 March 2026, 04:11

BGH prüft Cannabis-Verschreibungen: Telemedizin-Plattformen in der Zwickmühle

Gruppe von Menschen, die um ein Auto mit einem "Legalise Cannabis Ireland"-Schild stehen, umgeben von Gebäuden unter einem klaren blauen Himmel, mit Papieren im Auto sichtbar.

BGH prüft Cannabis-Verschreibungen: Telemedizin-Plattformen in der Zwickmühle

Ein Rechtsstreit um medizinisches Cannabis in Deutschland sorgt für Aufsehen, da der Bundesgerichtshof (BGH) die Verschreibungsregeln prüft. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Telemedizin-Plattformen wie Bloomwell und Wellster, die sich gegen strengere Vorschriften wehren. Zur Debatte steht, ob diese Unternehmen weiterhin allgemeine Informationen über Cannabis-Therapien an Patienten weitergeben dürfen.

Der BGH untersucht, welches Gewicht die Verschreibungsauflagen für medizinisches Cannabis haben sollten. Beobachter zollen dem Gericht Respekt, zeigen sich jedoch skeptisch angesichts der bisherigen Diskussionen. Kernfrage ist, ob Unternehmen rechtmäßig grundlegende Details zu Cannabis-Behandlungen verbreiten dürfen, ohne gegen medizinische Richtlinien zu verstoßen.

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Die aktuellen Regelungen erschweren es Patienten, spezialisierte Ärzte zu finden. Eine Umfrage von Bloomwell ergab, dass 63 Prozent der Hausärzte seit April 2024 weniger als sechs Patienten Cannabis verschrieben haben. Viele greifen stattdessen auf Telemedizin-Anbieter zurück, da Allgemeinmediziner oft nicht ausreichend informiert sind.

Der Zugang bleibt bundesweit ungleich verteilt. In dicht besiedelten Gebieten wie Essen gibt es nur eine Apotheke, die auf medizinisches Cannabis spezialisiert ist. Trotz eines Anstiegs der Verschreibungen um 400 Prozent – von 19 Tonnen in der ersten Jahreshälfte 2024 auf 80 Tonnen im gleichen Zeitraum 2025 – ist unklar, wie viele Ärzte tatsächlich Cannabis verschreiben. Deutschland importiert mittlerweile jährlich 200 Tonnen, mit über 1.000 verfügbaren Sorten.

Bloomwell-Geschäftsführer Dr. Julian Wichmann verteidigt die Rolle seines Unternehmens und argumentiert, es trage zur Arzneimittelsicherheit bei. Der Fall offenbart zudem Informationslücken, da Beipackzettel von Cannabis-Produkten rechtlich nicht als sichere Quellen gelten.

Die Entscheidung des BGH wird maßgeblich beeinflussen, wie Patienten in Deutschland künftig an medizinisches Cannabis gelangen. Ein Urteil gegen die Telemedizin-Plattformen könnte die Informationsweitergabe einschränken und deren Geschäftsmodelle zwingen, sich anzupassen. Gleichzeitig erschweren die ungleiche Apothekenverteilung und der Ärztemangel weiterhin den Zugang für Patienten.

Quelle