Drei Jahre Haft für Priester wegen Missbrauchs nach dem Oktoberfest 2026
Carolina SchleichDrei Jahre Haft für Priester wegen Missbrauchs nach dem Oktoberfest 2026
Ein katholischer Priester des Erzbistums Freiburg ist wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde am 1. April 2026 vom Landgericht München gefällt, nachdem die Taten nach dem Oktoberfest begangen worden waren. Das Erzbistum hat inzwischen seine Mitverantwortung im Fall eingeräumt und versprochen, systemische Versäumnisse aufzuarbeiten.
Die Straftaten ereigneten sich, während Pater M. in der Seelsorgeeinheit Todtmoos tätig war. Das Erzbistum gab zu, dass der Missbrauch über einen langen Zeitraum unentdeckt blieb, und kündigte eine gründliche Überprüfung seiner Aufsichtspraktiken an.
In einer öffentlichen Stellungnahme bezeichnete das Erzbistum das Urteil als einen wichtigen Schritt zur juristischen Aufarbeitung solcher Verbrechen. Gleichzeitig erkannte es seine Teilverantwortung an und betonte die Notwendigkeit stärkerer Präventions- und Rechenschaftsmechanismen. Überlebende wurden ermutigt, Unterstützung bei unabhängigen Beratungsstellen zu suchen. Das Erzbistum verpflichtete sich, weitere Missbrauchsvorwürfe sowohl auf zivilrechtlichem als auch auf kirchlichem Weg zu untersuchen.
Bisher sind keine konkreten Reformen innerhalb der Seelsorgeeinheit Todtmoos selbst bekannt geworden. Das Erzbistum hob jedoch die Bedeutung von Schutzmaßnahmen und präventivem Handeln hervor, um künftige Fälle zu verhindern.
Der Fall hat das Erzbistum veranlasst, seine Unterstützung für die Betroffenen zu bekräftigen und die Aufsicht zu verbessern. Es bezeichnete den Mut der Überlebenden als entscheidend dafür, dass die Verbrechen ans Licht kamen. Künftig werde sich die Institution darauf konzentrieren, ähnliche Versäumnisse zu verhindern.






