22 April 2026, 20:14

Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – ein Fall mit Folgen

Ein Mann im Anzug spricht vor einem Publikum mit Mikrofon an einem Rednerpult, hinter einem Banner, öffentlich diskutiert über ein Regierungssozialmedienverbot.

Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – ein Fall mit Folgen

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Beleidigung gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Im Mittelpunkt des Falls standen zwei Beiträge, die Müller auf X (ehemals Twitter) über Hamado Dipama, Mitglied des BR-Rundfunkrats, veröffentlicht hatte. Müller hatte mit einer möglichen Klage gerechnet, bleibt nun aber ohne Konsequenzen.

Müller zeigte sich erleichtert über die Entscheidung und bezeichnete sie als notwendiges Ergebnis nach Monaten der Unsicherheit.

Der Streit begann, als Müller Anfang 2024 zwei Beiträge über Dipama veröffentlichte. In einem wies er darauf hin, dass Dipama einen Instagram-Beitrag mit "Likes" bedacht hatte, in dem weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichnet wurden. Im zweiten Beitrag stellte er die Frage, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre.

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Dipama reichte daraufhin eine Beleidigungsanzeige ein, woraufhin Müller sich rechtlich von der Kanzlei Hoecker vertreten ließ. Das Verfahren entwickelte sich zu einer finanziellen Belastung, sodass Müller eine Notfall-Spendenaktion startete, die 15.000 Euro für seine Anwaltskosten einbrachte.

Später kritisierte Müller das Justizsystem, das seiner Meinung nach Angeklagte unzumutbar belaste, da sie hohe Kosten tragen müssten, um unbegründete Vorwürfe abzuwehren. Die Ermittlungen bezeichnet er als emotional zermürbend und persönlich sehr belastend; die Drohung einer Klage habe schwer auf ihm gelastet.

Mit der nun erfolgten Einstellung des Verfahrens begrüßt Müller die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Er betonte, seine Berichterstattung sei sachlich korrekt gewesen, und das Ergebnis bestätige seine Position.

Die Einstellung der Ermittlungen bedeutet, dass gegen Müller keine Anklage erhoben wird und er keine Strafen zu erwarten hat. Die durch Spenden gesammelten Gelder halfen ihm, die Anwaltskosten zu decken und den finanziellen Druck zu mindern. Der Fall ist damit ohne weitere rechtliche Schritte gegen ihn abgeschlossen.

Quelle