Grevenbroich verschärft Leinenpflicht für Hunde zum Schutz von Wildtieren
Malte KrauseGrevenbroich verschärft Leinenpflicht für Hunde zum Schutz von Wildtieren
Die Stadtwerke Grevenbroich haben an die Regeln für das Gassigehen mit Hunden in der Region erinnert. Je nach Standort gelten unterschiedliche Vorschriften, wobei während der Brut- und Setzzeiten strengere Auflagen in Kraft treten. Ziel ist es, Wildtiere vor Störungen durch Haustiere zu schützen.
Innerhalb der bebauten Gebiete Grevenbroichs müssen Hunde stets an der Leine geführt werden. Auf Wald- und Feldwegen dürfen sie frei laufen, müssen jedoch unter Kontrolle bleiben. In bewaldeten Bereichen abseits der Wege, auf Ackerflächen oder Weiden ist die Leinenpflicht hingegen zwingend vorgeschrieben.
Während der Brut- und Setzzeit ist das Freilaufen von Hunden nur auf ausgewiesenen Hauptwegen erlaubt. Selbst dort müssen sie jederzeit beaufsichtigt werden. Frank Wadenpohl, der städtische Förster, erklärt, dass Hunde – selbst wenn sie gut erzogen sind – bei Wildtieren Stress und Panik auslösen können. Ihr natürlicher Jagd- oder Spurinstinkt führe dazu, dass Jungtiere von ihren Eltern getrennt werden oder Nester verlassen würden.
Besonders gefährdet sind am Boden brütende Arten und Jungtiere. Werden sie gestört, überleben sie oft nicht. Wadenpohl betont, dass solche Vorfälle zwar in den letzten Jahren nicht offiziell dokumentiert wurden, aber zunehmend häufiger auftreten. Zudem schreibt das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalens vor, dass bestimmte Hunderassen stets an der Leine geführt und mit Maulkorb versehen werden müssen.
Die Regeln sollen die Bedürfnisse von Hundehaltern mit dem Schutz der Tierwelt in Einklang bringen. Indem Hunde auf Hauptwegen bleiben und unter Kontrolle sind, lassen sich Störungen brütender Tiere auf ein Minimum reduzieren. Die Bürger werden aufgefordert, die Richtlinien zu beachten, um die heimischen Ökosysteme zu bewahren.






