Lörrach beschränkt Bordelle auf zwei Gewerbegebiete – Straßenprostitution verboten
Malte KrauseLörrach beschränkt Bordelle auf zwei Gewerbegebiete – Straßenprostitution verboten
Lörrach verschärft seine Regeln für Prostitution mit einer neuen Verordnung. Der Stadtrat wird am 28. April 2026 über die Änderungen abstimmen, nachdem zuvor mit der Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg beraten wurde. Die überarbeiteten Vorschriften sollen klar regeln, wo Bordelle und ähnliche Betriebe ansässig sein dürfen.
Nach den neuen Bestimmungen sind Bordelle nur noch in zwei ausgewiesenen Gewerbegebieten erlaubt. In insgesamt 20 Gewerbezonen werden solche Einrichtungen vollständig verboten. Zudem führt die Verordnung ein generelles Verbot von Straßenprostitution in der gesamten Stadt ein.
Dienstleistungen in Wohnungen, bei denen Kunden private Räumlichkeiten aufsuchen, bleiben größtenteils legal. Allerdings könnten hier in bestimmten Fällen zusätzliche Einschränkungen greifen. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, fallen nicht unter die neuen Regelungen.
Die Änderungen entstanden in Zusammenarbeit zwischen lokalen Behörden und der Polizei. Offizielle betonen die Notwendigkeit klarer rechtlicher Rahmenbedingungen, während gleichzeitig sensible Standorte geschützt werden sollen. Derzeit liegen in Lörrach keine Anträge für neue Bordelle vor.
Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht wird. Sie wird dann festlegen, wo prostituitionsbezogene Betriebe in Lörrach legal tätig sein dürfen. Die Stadt erwartet, dass die neuen Regeln sowohl Anwohnern als auch Unternehmen mehr Klarheit bieten.






