"Merz kann mich mal!" – Wie ein Banner an der TU Berlin die Meinungsfreiheit infrage stellt
Malte Krause"Merz kann mich mal!" – Wie ein Banner an der TU Berlin die Meinungsfreiheit infrage stellt
"Merz kann mich mal!" – Transparent an der TU Berlin sorgt für Aufsehen
Letzten Freitagabend hing an der Technischen Universität Berlin ein großes Banner mit der Aufschrift "Merz kann mich mal!" – aufgehängt von einer Studentengruppe. Der Spruch verbreitete sich rasant in den sozialen Medien, bevor die Polizei das Transparent innerhalb von 15 Stunden entfernte.
Das Banner war unter den Fenstern des zweiten Stocks des EB 104 angebracht, einem studentischen Projekt an der Universität. Die Gruppe kritisierte später die schnelle Entfernung als "höchst problematisch" und warf Fragen zu Meinungsfreiheit und studentischer Selbstverwaltung auf dem Campus auf.
Mittlerweile ist der Spruch viral gegangen – er taucht in Memes, auf Protestschildern und sogar in Liedern auf. Die Behörden ermitteln nun gegen einen 18-jährigen studentischen Praktikanten, der die Parole erstmals verwendet haben soll. Ihm wird üble Nachrede und Beleidigung vorgeworfen. Nach deutschem Recht handelt es sich dabei um die Verbreitung unwahrer Behauptungen, die das Ansehen einer Person schädigen.
Während die Entfernung des Banners für Diskussionen sorgt, bleibt die zentrale juristische Frage, ob der Spruch als Beleidigung zu werten ist oder noch unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt.
Der Vorfall hat die Debatte über die Grenzen der freien Rede in Deutschland neu entfacht. Die Studentengruppe hinter dem Banner beharrt darauf, dass die Entfernung die Autonomie des Campus untergräbt. Gleichzeitig laufen die Ermittlungen zur Herkunft des Slogans weiter.






