Niedersachsen führt einheitliche Praxisbedarfsregelung für Apotheken ein
Gustav JacobNiedersachsen führt einheitliche Praxisbedarfsregelung für Apotheken ein
Neues Abkommen zu Praxisbedarf in Niedersachsen unterzeichnet
In Niedersachsen ist eine neue Vereinbarung über Praxisbedarf in Kraft getreten. Die Einigung zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den regionalen Krankenkassen ersetzt die bisherigen, uneinheitlichen Regelungen durch ein einheitliches System. Sie tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und stellt sicher, dass es keine Versorgungslücken bei den Lieferverträgen gibt.
Damit endet das bisherige Flickwerk aus verschiedenen Regelungen. Ein einheitlicher, standardisierter Rahmen gilt nun für Apotheken, die Ärzte mit Praxisbedarf versorgen – darunter Medikamente, Impfstoffe und Verbandsmaterialien, die für mehrere Patienten oder in Notfällen benötigt werden.
Die neue Vereinbarung führt klare Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln ein. Zudem soll sie die Effizienz steigern, die Kosten kontrollieren und gleichzeitig die hohe Qualität bei der Bereitstellung von Praxisbedarf gewährleisten. Apotheken, die Impfstoffe liefern, erhalten zunächst 80 Cent pro Dosis, später steigt die Vergütung auf einen Euro, sobald vorab definierte Ziele erreicht sind.
Die alten Regelungen bleiben bis zum 31. Dezember 2025 parallel gültig. Danach übernimmt das neue System vollständig die Versorgung – ein Schritt, der den Prozess modernisiert und für mehr Verlässlichkeit sorgt.
Das krankenkassenübergreifende Abkommen verhindert durch seinen Start am 1. Juli 2023 eine vertragliche Lücke. Es standardisiert die Belieferung von Arztpraxen mit Praxisbedarf in ganz Niedersachsen. Die schrittweise Erhöhung der Impfstoffvergütung und der Fokus auf Effizienz zählen zu den zentralen Neuerungen der aktualisierten Regelungen.






