vdek begrüßt Apothekenreform mit Vorbehalten gegen Finanzrisiken
Der vdek – Verband der Ersatzkassen – unterstützt weitgehend das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) und befürwortet insbesondere die geplanten Änderungen bei den Nacht- und Notdienstleistungen von Apotheken. Gleichzeitig äußert der Verband jedoch Bedenken gegenüber bestimmten finanziellen und regulatorischen Aspekten der Reform.
Die Organisation sieht in dem Gesetzentwurf sowohl Chancen als auch Risiken, vor allem in den Bereichen Finanzierung und Kostenkontrolle. Nach dem aktuellen System erhalten Apotheken für einen vollständigen Nacht- oder Notdienst Ende 2025 eine Vergütung von 550 Euro, bei einem jährlichen Durchschnitt von 543,88 Euro. Diese Zahlungen stammen aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Der vdek spricht sich nun für eine Erhöhung dieser Pauschalen sowie für die Einführung von Zuschüssen für Teilnotdienste aus. Zur Finanzierung schlägt er vor, fast 540 Millionen Euro aus den ungenutzten Rücklagen des Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) zu verwenden.
Der Verband unterstützt zudem die Idee, die Vergütungssätze in Selbstverwaltungsverhandlungen festzulegen. Gleichzeitig fordert er klarere Regelungen, um einen zu starken Anstieg der Ausgaben zu verhindern. Kritisch steht der vdek jedoch der geplanten Ausweitung der Substitutionsmöglichkeiten für Apotheker gegenüber. Diese könnte seiner Ansicht nach die Kosteneffizienz schwächen und die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in die Höhe treiben.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die Streichung der rückwirkenden Nullpreis-Anpassungen. Der vdek argumentiert, dass diese Änderung die Überprüfung von Einsparungen und die korrekte Abrechnung von Rabatten erschweren werde. Zudem warnt der Verband, dass ein größerer Spielraum bei der Medikamentenabgabe durch Apotheker zu unnötigen Mehrausgaben führen könnte.
Um die Finanzierung der Notdienste langfristig zu sichern, fordert der vdek die vollständige Auflösung des pDL. Ohne strengere Kontrollen, so die Befürchtung, werde die Reform zu höheren Kosten für die GKV führen – insbesondere dann, wenn die Substitutionsregeln wie geplant ausgeweitet werden.
Die Haltung des vdek zum Apothekenreformgesetz ist somit ambivalent: Zwar begrüßt der Verband höhere Vergütungen für Notdienste und die Selbstverwaltung bei Gebühren, warnt jedoch vor finanziellen Risiken durch lockerere Substitutionsvorschriften und Änderungen bei der Finanzierung.
Letztlich wird sich zeigen, wie sich die Reform auf die Beitragssätze der Krankenkassen auswirkt – abhängig davon, wie der Gesetzentwurf die widerstreitenden Prioritäten in Einklang bringt.






