BGH-Urteil kippt "rechts vor links" auf Parkplätzen – was jetzt gilt
BGH-Urteil kippt "rechts vor links" auf Parkplätzen – was jetzt gilt
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Verkehrsregeln auf Parkplätzen präzisiert. Demnach gilt die übliche "rechts vor links"-Regelung in den meisten Fällen nicht. Stattdessen sind Autofahrer aufgefordert, durch gegenseitige Rücksichtnahme und klare Kommunikation Zusammenstöße zu vermeiden.
Der Fall drehte sich um eine Kollision auf dem Parkplatz eines Baumarkts. Das Gericht entschied, dass das auf öffentlichen Straßen geltende Prinzip "rechts vor links" nicht auf typische Parkflächen übertragbar ist. Diese sind in erster Linie für Rangiervorgänge, das Suchen von Parkplätzen und das Be- und Entladen von Waren konzipiert – nicht für die strikte Einhaltung von Vorfahrtsregeln.
Das am 15. November 2022 verkündete Urteil (Aktenzeichen: VI ZR 123/22) betonte, dass Parkplatzfahrspuren selten öffentlichen Straßen ähneln. Zwar könnte die Regelung greifen, wenn die Spuren stark an öffentliche Verkehrswege erinnern – doch dies ist bei Supermarkt- oder Baumarktparkplätzen ungewöhnlich. Selbst wenn Schilder auf die Geltung der Straßenverkehrsordnung hinweisen, bleibt die Pflicht zu besonderer Vorsicht und kooperativem Verhalten bestehen.
Zentrale Statistiken zu ähnlichen Vorfällen gibt es in Deutschland nicht. Gerichtsentscheidungen werden lokal erfasst, und Berichten zufolge wurden seit dem Urteil nur vereinzelte Fälle bearbeitet. Stand Februar 2026 existieren keine bundesweiten Daten zu Parkplatzunfällen, die mit dieser rechtlichen Klärung in Verbindung stehen.
Die Entscheidung verlagert die Verantwortung auf die Autofahrer, Parkplätze mit erhöhter Aufmerksamkeit zu befahren. Klare Kommunikation und gegenseitiger Respekt haben nun Vorrang vor starren Verkehrsregeln. Ohne offizielle Erhebungen bleibt die gesamte Tragweite des Urteils auf Einzelfälle beschränkt.
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